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   BVerwG, 24.04.1984 - 9 B 572.82   

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https://dejure.org/1984,7123
BVerwG, 24.04.1984 - 9 B 572.82 (https://dejure.org/1984,7123)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1984 - 9 B 572.82 (https://dejure.org/1984,7123)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1984 - 9 B 572.82 (https://dejure.org/1984,7123)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Palästinensers auf Asyl - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthaltung von Erkenntnisquellen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1984 - 9 B 572.82
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen; ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann daher nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (vgl. BVerfGE 47, 182).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1984 - 9 B 572.82
    Die Rüge, der das Urteil des Verwaltungsgerichts in vollem Umfang in Bezug nehmende Beschluß des Berufungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) ab, ist bereits nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erhoben.
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1984 - 9 B 572.82
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör läßt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht schon daraus herleiten, daß die Vorinstanzen in ihren Entscheidungsgründen nicht ausnahmslos auf das gesamte Vorbringen eingegangen sind; der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet nicht, daß sich das Gericht in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich auseinandersetzt (vgl. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
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